Liebe Gäste,
wir freuen uns, dass Sie wieder unbeschwerten Urlaub bei uns verbringen können. Unter folgendem Link finden Sie alle wichtigen Informationen zu aktuellen Corona-Regelungen:
https://www.mv-corona.de/corona-faq
Gerne haben wir für Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen nachfolgend zusammengefasst:
Gilt ein Testerfordernis bei der Beherbergung?
Nein, seit dem 28. April muss in Beherbergungen kein Test- oder Impfzertifikat mehr vorgelegt werden.
Welche Regeln bleiben bestehen?
3G-Testverpflichtungen u.a. für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und voll- bzw. teilstationären Pflegeeinrichtungen
Maskenpflicht in bestimmten Bereichen:
- öffentlicher Nahverkehr
- Krankenhäuser und Pflegeheime sowie Arztpraxen
Welche Regeln fallen weg?
- Kapazitätsbeschränkungen (10 qm Regelung, prozentuale Auslastung)
- Personenbegrenzungen (Veranstaltungen, Trauungen, Tanzschulen)
- generelle Untersagung von Angeboten, Veranstaltungen und Dienstleistungen
- Kontaktbeschränkungen
- verpflichtendes 2G-Erfordernis, auch in Clubs
- 3G in den meisten Bereichen. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt weiterhin 3G
- Die Maskenpflicht, mit Ausnahme von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie im ÖPNV.
Gibt es weiterhin eine Maskenpflicht?
Die Maskenpflicht wurde grundsätzlich ausgesetzt.
Sie gilt in folgenden Bereichen weiterhin:
- öffentlicher Nahverkehr
- Krankenhäuser und Pflegeheime sowie Arztpraxen
Gilt 3G auch in Bussen und Bahnen?
Nein. Es besteht aber die Verpflichtung, im Öffentlichen Personennahverkehr eine medizinische Maske oder FFP2-Maske zu tragen.
- Ausgenommen sind folgende Personengruppen:
- Kinder unter 6 Jahren
- Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine medizinische Maske tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können.
Bleiben Sie gesund und viele herzliche Grüße von der Ostsee
Ihr Team vom Ostseeferienpark Seepferdchen
Stand: 05.05.2022